Wie sicher ist Ihr KI-Einsatz beim Datenschutz?
Zehn Fragen, etwa drei Minuten: Wir zeigen, wo beim Einsatz von KI-Werkzeugen erfahrungsgemäß die Lücken liegen — aufgeschlüsselt nach vier Bereichen, mit einer priorisierten Liste, was zuerst zu tun ist. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse. Eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Zehn Fragen, etwa drei Minuten. Keine E-Mail-Adresse nötig, das Ergebnis erscheint sofort — und Ihre Antworten verlassen Ihr Gerät nicht.
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Welche Art von Daten geben Mitarbeitende heute in KI-Werkzeuge ein?
- Nur allgemeine oder ohnehin öffentliche Inhalte
- Interne, aber unkritische Texte
- Kundendaten oder Geschäftsgeheimnisse
- Auch besonders sensible Daten (Gesundheit, Bewerbungen, Personalakten)
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Wissen Sie, welche KI-Werkzeuge im Unternehmen tatsächlich genutzt werden?
- Ja, es gibt eine gepflegte Übersicht
- Im Großen und Ganzen
- Nur vom Hörensagen
- Nein — jede Person nutzt, was sie findet
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Werden Eingaben vorher gekürzt oder von Personenbezug befreit?
- Ja, das ist verbindlich geregelt
- Meistens, aus eigenem Antrieb der Mitarbeitenden
- Selten
- Nein, darüber wurde nie gesprochen
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Wo verarbeiten die eingesetzten Anbieter Ihre Daten?
- Ausschließlich in der EU beziehungsweise im EWR
- EU-Verarbeitung zugesichert, aber nie nachgeprüft
- Auch außerhalb der EU
- Unbekannt
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Ist ausgeschlossen, dass Ihre Eingaben zum Training der Modelle verwendet werden?
- Ja, vertraglich zugesichert und in den Einstellungen abgeschaltet
- In den Einstellungen abgeschaltet, aber nicht schriftlich zugesichert
- Nicht geprüft
- Nein — die Eingaben fließen ins Training
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Laufen die Werkzeuge über Geschäftstarife oder über private Zugänge?
- Ausschließlich Geschäftstarife auf Firmenkonten
- Überwiegend geschäftlich
- Gemischt
- Überwiegend private oder kostenlose Zugänge
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Liegt für die genutzten Werkzeuge ein Auftragsverarbeitungsvertrag vor?
- Ja, für alle — abgelegt und auffindbar
- Für die wichtigsten
- Nur für einzelne
- Für keines oder unbekannt
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Sind die KI-Werkzeuge in Ihrem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erfasst?
- Ja, aktuell gepflegt
- Teilweise
- Verzeichnis besteht, die KI-Werkzeuge fehlen darin
- Es gibt kein Verzeichnis
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Gibt es eine schriftliche Regel, was mit KI erlaubt ist und was nicht?
- Ja, bekannt und von allen zur Kenntnis genommen
- Ja, aber kaum jemand kennt sie
- Nur mündliche Absprachen
- Nein
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Wer ist im Unternehmen für KI-Themen zuständig?
- Eine klar benannte Person mit Zeitbudget dafür
- Benannt, aber rein nebenher
- Unklar
- Niemand
Wichtig: Dieser Check ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Er stellt keine Konformität fest, sondern zeigt typische Lücken und sinnvolle nächste Schritte. Für verbindliche Aussagen wenden Sie sich an einen Datenschutzbeauftragten oder eine auf Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei.